Hausarztpraxis Hofen · Dr. med. Hartmut Meier · 70378 Stuttgart-Hofen

Aktuelles

Auffrischimpfungen ab sofort möglich - Geänderte Coronavirus  Impfverordnung in Kraft getreten

01.09.2021 - Die geänderte Coronavirus-Impfverordnung ist heute in Kraft getreten. Danach können jetzt auch Auffrischimpfungen  durchgeführt werden.

Hintergrund für die Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung sind die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Anfang August.  Danach sollen Personen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko eine  Auffrischimpfung erhalten, wenn die abgeschlossene Impfserie mindestens  sechs Monate her ist. Dazu gehören Pflegebedürftige und Personen ab 80  Jahren sowie immunsupprimierte und immungeschwächte Personen.

Außerdem soll den GMK-Beschlüssen zufolge Personen, die mit  AstraZeneca oder Johnson & Johnson beziehungsweise nach einer  Genesung von COVID-19 mit einem dieser Vektor-Impfstoffe vollständig  geimpft wurden, eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. Der Mindestabstand zur ersten Impfserie beträgt nach diesem  Beschluss ebenfalls sechs Monate.

Nach der geänderten Impfverordnung sollen die von der Ständigen  Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfohlenen Abstände zwischen  Erst- und Folge sowie Auffrischimpfungen eingehalten werden. Eine  Empfehlung zu den Auffrischimpfungen gibt es allerdings derzeit noch  nicht.

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